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   BVerwG, 27.02.1984 - 2 B 51.83   

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https://dejure.org/1984,7284
BVerwG, 27.02.1984 - 2 B 51.83 (https://dejure.org/1984,7284)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1984 - 2 B 51.83 (https://dejure.org/1984,7284)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1984 - 2 B 51.83 (https://dejure.org/1984,7284)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Notwendigkeit eines Widerspruchsverfahrens

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 2 B 51.83
    Die von der Beschwerde ferner als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage, ob sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ein Anspruch des Beamten auf Auskunft darüber ergibt, wo und in welchen Akten der Dienstherr den Beamten betreffende Vorgänge außerhalb der Personalakten (im formellen Sinne) speichert, würde sich in dem erstrebten Revisionsverfahren nur stellen, soweit es sich nicht um Bestandteile der Personalakten im materiellen Sinne (vgl. dazu z.B. BVerwGE 62, 135 [137] mit weiteren Nachweisen) handelt, denn nur insoweit hat das Berufungsgericht angesichts der bereits erteilten Auskunft einen Klageantrag gesehen, über den es zu entscheiden hatte und entschieden hat.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 2 B 51.83
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1984 - 2 B 51.83
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG 4 C 28.67 - (Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 6) ausgeführt, daß in den Fällen das geänderte Klagebegehren grundsätzlich keines erneuten Widerspruchsverfahrens bedürfe, wenn "der Streitstoff im wesentlichen unverändert" bleibt.
  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Da der Streitstoff im wesentlichen unverändert geblieben ist, bedurfte es keines erneuten Widerspruchsverfahrens (Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG 4 C 28.67 - ; Beschluß vom 27. Februar 1984 - BVerwG 2 B 51.83 -).
  • BVerwG, 14.06.1984 - 2 B 67.83

    Erforderlichkeit eines Vorverfahrens hinsichtlich eines vom Kläger geltend

    Daß jedenfalls ein Auskunftsrecht derart unbestimmten Inhalts über Vorgänge außerhalb der Personalakten im materiellen Sinne nicht aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht herzuleiten ist, leuchtet ohne weiteres ein und bedarf daher keiner revisionsgerichtlichen Klärung (Beschluß vom 27. Februar 1984 - BVerwG 2 B 51.83 -).
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